Leistung

Sie wollen eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Dann helfe ich Ihnen mit einem Verkehrswert- (Marktwert-) Gutachten nach § 194 BauGB oder einer Marktwertschätzung zur Orientierung. Diese können Sie auch bei Erbschaften, steuerlichen Angelegenheiten oder zur Vermögensübersicht nutzen. Neben allem Rechenwerk und der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen gilt vor allem aber eines: „Die regionale Marktkenntnis eines Sachverständigen ist entscheidend für ein qualifiziertes Ergebnis.“ Mit diesem Anspruch und 20 Jahren Immobilienkompetenz, die ich in der täglichen Praxis als  Immobilienvermittler der Sparkasse und unabhängiger Sachverständiger erworben habe, engagiere ich mich gerne für Sie.

WIEVIEL IST MEINE IMMOBILIE WERT?

… kaufen wir unser Traumhaus zum Marktwert?

… verkaufen wir unsere Wohnung zum Marktwert oder verschenken wir bares Geld?

… das Erbe, unsere Immobilie aus der Scheidung, die Firma, das Wohnrecht unserer Oma?

ICH GEBE IHNEN DIE ANTWORT.


Bewertung von:
 

  • Unbebauten Grundstücken
  • Bebauten Grundstücken
  • Rechte und Belastungen von Grundstücken, z. B. Erbbaurecht, Nießbrauchsrecht

 

1) Verkehrswert-(Marktwert-) Gutachten nach § 194 BauGB

unterstützen bei:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Betreuungs- und Erbschaftsangelegenheiten
  • steuerlichen Anlässen:
    z. B. Überprüfung von Wertermittlungen bei Schenkungs- und Erbschaftssteuer,               Unternehmensübertragung und Unternehmensstilllegung
  • Finanzierung
  • Vermögensauseinandersetzungen, z. B. Zugewinnausgleich bei Scheidung (nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Rechtsstreit)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird nach § 194 BauGB und den Richtlinien der Wertermittlungsverordnung ermittelt.

DER AUFTRAGGEBER ERHÄLT EIN SCHRIFTLICHES GUTACHTEN MIT CA. 20–30 SEITEN, BESTEHEND AUS:

  • allgemeinen Angaben
  • Grund- und Bodenbeschreibung
  • Beschreibung der Gebäude- und Außenanlagen  

Ermittlung des Verkehrswertes:

  • Bodenwertermittlung 
  • Sachwertermittlung 
  • Ertragswertermittlung 
  • Marktanpassung (Sachwertfaktor gem. § 14 ImmoWertV)

den Anlagen mit:

  • Objektbildern 
  • Grundbuchauszug 
  • Auszug aus der Bodenrichtwertkarte 
  • Lageplan und Bauplanunterlagen (soweit vorhanden)

 

2) Marktwertschätzung zur Orientierung für ihre „private Information“:

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Überprüfung von Kauf- und Verkaufspreisen  
  • Vermögensübersicht (z. B. Erbauseinandersetzung innerhalb der Familie) 

Der korrekt ermittelte Marktwert ist bei Verkauf und Kauf einer Immobilie von entscheidender Bedeutung. Die Marktwertschätzung zur Orientierung ist kein umfangreiches Verkehrswert- (Marktwert-) Gutachten im Sinne des § 194 BauGB – und somit eine günstige Variante.

Auf gut deutsch: Hier beschreibe ich nicht jede Fliese – das spart mir Zeit und Ihnen Geld. 

Die Marktwertschätzung dient ausschließlich der privaten Information des Auftraggebers. Eine Veröffentlichung bzw. Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

DER AUFTRAGGEBER ERHÄLT EINE SCHRIFTLICHE MARKTWERTSCHÄTZUNG, CA. 15–20 SEITEN, INHALTE ENTSPRECHEN  O. G. VERKEHRSWERT- (MARKTWERT-) GUTACHTEN  IN VERKÜRZTER VERSION.